Therapieablauf & Rahmenbedingungen
Beantragung von Psychotherapie:
Zu Beginn der Therapie treffen wir uns zu insgesamt 5 Sitzungen, diese sind die sogenannten probatorischen Sitzungen. Während dieser Sitzungen lernen wir uns kennen, durchlaufen den diagnostischen Prozess und legen die Therapieziele fest. Die ausführliche Diagnostik beinhaltet ein Interview und Fragebögen zum Ausfüllen, sodass wir verschiedene Bereiche und Anliegen genau beleuchten und einen Therapieplan festlegen können.
Nach dem Erstgespräch und maximal vier weiteren Sitzungen wird die eigentliche Psychotherapie beantragt. Den Antrag auf Kostenübernahme stelle ich bei Ihrer Krankenkasse. Sobald die Therapie durch die Krankenkasse bewilligt wurde, treffen wir uns in der Regel einmal in der Woche zu einem festen Termin, der jeweils 50 Minuten dauert. Der Umfang der Therapie hängt von der Erkrankungsschwere und dem jeweiligen Krankheitsverlauf ab und beinhaltet entweder 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 45 bzw. 60 Sitzungen (Langzeittherapie).
Befunde von Patienten werden bei der Beantragung der Psychotherapie gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem für diese tätigen Gutachter durch eine Patienten-Chiffre anonymisiert. Damit soll der Schutz der Daten des Patienten und die Schweigepflicht/der Datenschutz gewährleistet werden.
Die Terminvereinbarungen erfolgen individuell im Anschluss an unsere Gespräche bzw. im telefonischen oder schriftlichen Kontakt.
Rahmenbedingungen:
Kostenübernahme für Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Beim Erstgespräch und zu Beginn eines Quartals benötigen Sie ihre Chipkarte (Krankenversichertenkarte), damit ich Ihre Daten einlesen kann. Ihre Krankenkasse übernimmt vorab bis zu fünf probatorische Sitzungen. Diese werden über die Chipkarte der Krankenversicherung abgerechnet. Für die Antragstellung hingegen ist ein konsiliarischer Bericht Ihres Arztes erforderlich. Das weitere Procedere erfahren Sie während der Therapie.
Kostenübernahme für Psychotherapie bei privat Versicherten
Auch hier werden die Kosten von der Krankenversicherung in der Regel übernommen. Da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, sollten Sie im Vorfeld klären, ob Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes mitversichert ist und falls ja, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Unabhängig vom Erstattungsverhalten des Versicherers, richtet sich die Honorierung für psychotherapeutische Leistungen nach Vorgaben der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Es gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Coaching
Coaching ist keine abrechnungsfähige Krankenkassenleistung und somit von Ihnen selbst zu tragen. Die Honorarstellung richtet sich nach Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie gerne ausführlicher über die Rahmenbedingungen.
Datenschutz und Schweigepflicht der Therapeuten
Der Psychotherapeut ist gegenüber Dritten schweigepflichtig und dem Datenschutz verpflichtet und wird über den Patienten nur mit dessen ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis Auskünfte gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen.
Der Psychotherapeut nimmt regelmäßig an – die Qualität sichernden – kollegialen Einzel- oder Gruppen-Supervisionen/Intervisionen teil. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist ihm dabei nicht erlaubt.